Fliesenleger - Alex Brunz

Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Natursteinverlegung
Bädersanierung

AGB (gültig ab 1.1.2018)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fliesenverlegung Alex Brunz

 

1. Allgemeines/Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der Firma Fliesenverlegung Alex Brunz. Soweit keine gesonderten Vereinbarungen geschlossen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Vertragsabschlüsse, sowie Vertragliche Vereinbarungen und Angebote. Wenn und soweit im Zusammenhang mit Lieferung von Waren auch Verlegungsarbeiten oder sonstige Bauleistungen erbracht werden, gilt zusätzlich die VOB.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote und Preisliste von der Firma Fliesenverlegung Alex Brunz sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich in schriftliche Form als verbindlich bezeichnet werden. Generelle Gültigkeit max. 4 Wochen.
2.2. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten mehr als 15% übersteigen, wird Fliesenverlegung Alex Brunz den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
2.3. Weitere Arbeiten, die nicht ausdrücklich auf dem Angebot vermerkt sind, bedürfen einer erneuten Besprechung oder eines mündlichen/schriftlichen Angebots.
2.4. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
2.5. Verlege-Preise sind nur bei verlegereifen Untergründen gültig.
2.6. Nicht vorhergesehene Arbeiten werden gesondert berechnet.
2.7. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Fertigstellung und nach Abnahme mit dem Kunden, abzüglich der schon geleisteten Abschlagszahlungen.
2.8. Die Arbeiten werden immer in ausreichender Zeit geplant und ausgeführt. Verzögerungen oder Einstellungen der Baustelle können von Fliesenverlegung Alex Brunz für eine bestimmte Zeit angeordnet werden, wenn Witterungsverhältnisse oder Trockenzeiten zu berücksichtigen sind. Änderungen hinsichtlich des organisatorischen Ablaufs behalten wir uns vor.

 

3. Zahlung

3.1. Rechnungsbeträge sind - falls nicht anders vereinbart - innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.2. Bei Verzug der zu zahlenden Rechnungen erheben wir nach der ersten Mahnung einen variablen Zinsaufschlag von 9%.

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Gelieferte Gegenstände/Materialien bleiben bis zum Ausgleich unser Eigentum.
4.2. Bei Nichterfüllen können die Gegenstände wieder entfernt und ausgebaut werden.

 

5. Termine

5.1 Vereinbarte Termine sind nur als annähernde Termine zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart worden sind.

 

6. Mängel

6.1 Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Fertigstellung erfolgen.
6.2 Eine Abnahme erfolgt 5 Tage nach Fertigstellung, darüber hinaus wird die Leistung als mangelfrei abgenommen.

 

7. Haftungsausschluss

7.1 Auf die Besonderheit der so genannten „Wartungsfuge“ ist zu achten. Es handelt sich um Fugen für Fugenabdichtungen mit elastischen Fugendichtmassen wie z.B. bei Boden – Wandabschlussfugen in Sanitärbereichen, bei Dehnungsfugen in Schwimmbädern und bei elastischen Fugen in Bau – Baunebengewerben allgemeine wird in der DIN 52 460 beschrieben: Die Wartungsfuge ist eine starken chemischen und physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft ggf. erneuert werden muss
7.2 Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung.
7.3 Bewegungen, welche die möglichen Gesamtverformung des Dichtstoffes übersteigen, egal ob diese durch Gebäudesetzung, Planungs – bzw. Ausführungsfehler, durch Formänderung (Aufschlüsseln vom Estrich etc.), bei frühzeitiger Verlegung von Fliesen und Platten durch Wärmedehnung (z.B. Fußbodenheizung) oder durch andere Faktoren verursacht wurden, führen zwangsläufig zu Fugenabrissen. Auch hier übernimmt Fliesenverlegung Alex Brunz keine Haftung.

 

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